Alexander Makarov

russisch-deutscher Völkerrechtler; verließ 1925 die Sowjetunion; Veröffentl. u. a.: "Elemente des IPR", "Allgemeine Lehren des Staatsangehörigkeitsrechts"

* 4. August 1888 Zarskoje Selo bei Petersburg

† 13. Mai 1973 Heidelberg

Wirken

Alexander Makarov wurde am 4. Aug. 1888 in Zarskoje Selo bei Petersburg geboren. Er bezog im Jahre 1906 die Universität in Petersburg zum Studium der Rechte, erlangte im Jahre 1914 den Grad eines Magisters und wurde zum Privatdozenten an der Petersburger Universität ernannt. Im Jahre 1919 erhielt er ebenda eine Professur für Völkerrecht. In den Jahren 1921 bis 1925 lehrte er gleichzeitig internationales Privatrecht an dem Petersburger Institut für Wirtschaftswissenschaften und internationales Seerecht an der Marineakademie (1920 bis 1922). Im Jahre 1923 wurde er von der Sowjetregierung seines Lehramtes enthoben.

Im Jahre 1925 verließ M. Sowjetrußland und ließ sich in Berlin nieder. Hier war er von 1928 bis 1944 Referent, später Abteilungsleiter am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentlichee Recht und Völkerrecht. Im Jahre 1945 verließ M. Berlin und war seither als Mitarbeiter des von Berlin nach Tübingen übergesiedelten Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht tätig. Als Honorarprofessor las M. über Staatsangehörigkeitsrecht und Völkerrecht. Er zählt zu den bekanntesten Lehrern auf diesen Rechtsgebieten. Als das Max-Planck-Institut von Tübingen nach Hamburg übersiedelte, konnte ...